Förderung der Elektromobilität in Hessen

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Ziel der Förderung ist es, die Elektrifizierung des Verkehrs in Hessen voranzutreiben und zu beschleunigen. Durch innovative technologische Ansätze, die zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Elektromobilität führen, soll die Attraktivität gegenüber konventionellen Antriebsformen gesteigert werden. Zudem ist beabsichtigt, Anstöße zum demonstrativen Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen und Lebensbereichen zu geben.

Gefördert werden hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationen für die Elektromobilität zum Inhalt haben. Das Förderprogramm ist dabei grundsätzlich für alle Themen und Technologien offen, die im Rahmen der elektrischen Mobilität – mit Batterie und/oder Brennstoffzelle – von Bedeutung sind.

In besonderen Einzelfällen kann auch die Beschaffung von E-Fahrzeugen und Lade- bzw. Tankinfrastruktur gefördert werden (Investitionsförderung). Hierzu zählen elektrische Nutz-, Transport- und Sonderfahrzeuge, die in Wirtschaft und öffentlichem Gemeinwesen eingesetzt werden. Auch Prototypen und neuartige E-Fahrzeugkonzepte für den ÖPNV können förderfähig sein. Ausdrücklich zu beachten ist, dass gängige Elektro-PKW, Hybridfahrzeuge wie auch Elektrozweiräder hiervon ausgenommen sind.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen; eine Beschränkung auf KMU besteht nicht.

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