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Nach dem zum 01.01.2019 in Kraft tretenden VerpackG bestehen bezüglich der Mitbenutzung der Altpapiersammelsysteme zwischen den örEn und den Systembetreibern gegenseitige Mitbenutzungsansprüche gegen Zahlung entsprechender Entgelte. Nach VerpackG kann der örE festlegen, ob der für die Sammlung durch die Systembetreiber zu tragende Kostenanteil anhand der Masse (Gew.-%) oder des Volumens (Vol.-%) der im Sammelgemisch enthaltenen Altpapier-Verpackungen berechnet werden soll.

Mit dem Web-basierten INFA-Tool zur Berechnung des Verpackungsanteils im getrennt erfassten Altpapier können VKU-Mitglieder ihre Gebiets- / Erfassungssystem-spezifischen Masse- und Volumenanteile individuell bestimmen. Diese Anteilsberechnung ist die Basis für die Geltendmachung des Mitbenutzungsentgeltes gegenüber den Systemen nach § 22 Abs. 4 VerpackG.

Das Berechnungstool baut dabei auf den Ergebnisse des aktuellen INFA-Gutachtens zu clusterspezifischen Durchschnittswerten der Altpapierverpackungsanteile auf und ist im mitgliedergeschützten Bereich des VKU über folgenden Link verfügbar:

https://www.vku.de/mitgliederbereich/allgemein/berechnungstool

Für Nicht-VKU-Mitglieder bietet INFA in Übereinkunft mit dem VKU eine vergleichbare Berechnung gegen ein geringes Entgelt an.

Gern stehen Ihnen für weitergehende Fragen Dipl.-Ing. Dieter Oelgemöller / Dr.-Ing. Heinz-Josef Dornbusch zur Verfügung.