
Sehr geehrte Damen und Herren,
die praktische Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) geht in die heiße Phase – Anspruchsberechtigte haben bis zum 15.05.25 Zeit, ihre im Vorjahr erbrachten Reinigungsleistungen beim Umweltbundesamt zu melden und damit anteilig finanzielle Mittel aus dem Einwegkunststofffonds zu erhalten. Voraussetzung für den Erhalt von Fondsmitteln ist neben der Leistungsmeldung vorab auch die Registrierung der Anspruchsberechtigten auf der Plattform „DIVID“. Insbesondere für Städte, Gemeinden und Kreise bietet der Einwegkunststofffonds erhebliche Potenziale in Bezug auf die Finanzierung von Stadtsauberkeits- und Stadtbildpflegemaßnahmen.
Im Rahmen unseres Online-Seminars möchten wir den Fokus auf die praktische Umsetzung des Einwegkunststofffonds und die konkreten anstehenden Schritte legen. Gemeinsam thematisieren wir, wie Sie als Anspruchsberechtigte jetzt noch das Registrierungs- und Leistungs-meldungsverfahren durchlaufen können und versorgen Sie u. a. mit neuesten Informationen des Umweltbundesamtes.
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!