Anfang des Jahres 2025 fällt der Startschuss für die praktische Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG). Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sind zukünftig zu produktspezifischen Abgaben verpflichtet, die in einen nationalen Einwegkunststofffonds fließen. Die Fondsmittel werden ab 2025 jährlich an Anspruchsberechtigte, d. h. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige anspruchsberechtigte juristische Personen, ausgeschüttet. Insbesondere Städte, Kommunen und Kreise sowie weitere Anspruchsberechtigte können somit ab dem Jahr 2025 von erheblichen Auszahlungsmitteln profitieren. Voraussetzung für den Erhalt von Fondsmitteln ist neben der Registrierung der Anspruchsberechtigten auf der Plattform „DIVID“ des Umweltbundesamtes auch die jährliche Leistungsmeldung gemäß § 17 EWKFondsG.
Im Rahmen unseres Online-Seminars möchten wir einen Fokus auf die praktische Umsetzung des Einwegkunststofffonds legen. Gemeinsam thematisieren wir insbesondere die Anforderungen, die im Registrierungs- und im Leistungsmeldungsverfahren auf Anspruchsberechtigte zukommen und versorgen Sie u. a. mit neuesten Informationen des Umweltbundesamtes.
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!