
das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) als Teil des nationalen Umsetzungsweges der EU-Einwegkunststoffrichtlinie ist am 16.05.2023 in Kraft getreten. In Zeiten des steigenden Unterwegskon-sums und fortschreitender Draußen-Kultur wurde hiermit ein wertvolles Instrument geschaffen, das po-tenziell zu mehr Stadtsauberkeit beitragen kann. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müs-sen zukünftig eine produktspezifische Einwegkunststoffabgabe zahlen, die in einen zu errichtenden Einwegkunststofffonds fließt. Die Fondsmittel sollen ab 2025 jährlich an alle Anspruchsberechtigten, das heißt, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige anspruchsberechtigte juristische Per-sonen, ausgeschüttet werden. Für Kommunen und Stadtreinigungsbetriebe bedeutet dies nicht nur eine neue Finanzierungsform, sondern auch anfängliche Herausforderungen, die mit der Implementierung des Fonds einhergehen. Im Rahmen des Online-Seminars thematisieren wir daher unter anderem die Berechnungssystematik des Fonds, die von den Stadtreinigungsbetrieben jährlich zu meldenden Leis-tungen sowie weitere unmittelbar anstehenden Pflichten für alle Anspruchsberechtigten. Unsere Ex-pert:innen informieren Sie im Rahmen des Seminars somit gut über alle anstehenden Schritte. Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen!
Online-Seminar Das Einwegkunststofffondsgesetz:Was kommt nun auf die Kommunen und Stadtreinigungsbetriebe zu? Dienstag, 19.09.2023 | 10.00 – 12.00 Uhr Themeneinstieg ✓ EU-Einwegkunststoffrichtlinie Kosten- und Mittelauskehrmodell ✓ Berechnungssystematik Einwegkunststofffonds aus Sicht der Kommunen und Stadtreinigungsbetriebe ✓ Anforderungen an Kommunen und Stadtreinigungsbetriebe Daten & AnmeldungWann: Dienstag, 19.09.2023 | 10.00 – 12.00 Uhr Wo: Online per Microsoft Teams Kosten: 190 € (zzgl. 19 % MwSt.) pro Person Zielgruppe: Leitungs- und Sachbearbeitungsebene | Einstiegsebene | Interessierte Stornierung: Eine Absage ist bis 4 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bitte haben Sie Ver-ständnis dafür, dass wir bei einer späteren Abmeldung den vollen Anmeldepreis berechnen müssen. Eine Vertretung ist selbstverständlich möglich. Bei Fragen melden Sie sich gerne!
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