Aktueller Stand zur Umsetzung des Einwegkunststofffonds
Vorbereitung der Leistungsmeldung läuft auf Hochtouren

Nachdem die Registrierungsfrist für Anspruchsberechtigte im Rahmen des EWKFondsG seit dem 31.08.2025 verstrichen ist, prüft das Umweltbundesamt (UBA) aktuell alle Registrierungsanträge. Mehr als 1.400 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts haben bereits eine Registrierungsbestätigung erhalten, zahlreiche Anspruchsberechtigte warten jedoch auch noch auf ihre Bescheide. Insbesondere die Angaben zum Zuständigkeitsbereich – Einwohner:innenzahl, Netzlänge sowie Fläche – führen beim UBA aktuell immer wieder zu Rückfragen, die den Prozess verzögern. Sobald ein Registrierungsbescheid vorliegt, können Anspruchsberechtigte ihre Leistungsmeldung über die Plattform DI-VID hochladen.
Die Vorbereitung der Meldung (Bezugsjahr 2024) ist derzeit ein großes Thema in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen. Nicht nur die Datenbeschaffung , sondern auch die Datenzusammenführung und interne Plausibilisierung der Angaben ist für viele Anspruchsberechtigte herausfordernd. Einige Gemeinden und Städte haben derzeit zudem offene Fragen zu den ersten Plausibilisierungstests des UBA, die die Daten beim Upload über DIVID und vor finaler Abgabe durch-laufen. Um korrekte Angaben und Daten zu erzeugen und letztlich einzureichen, sollten daher insbesondere auch die vom UBA bereitgestellten Dokumente in Vorbereitung auf die Leistungsmeldung berücksichtigt
werden.

Stichtag für das Einreichen der ersten Leistungsmeldung ist der 31.12.2025.
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