Neue Förderung für Ladeinfrastruktur schwerer E-Nutzfahrzeuge
Chancen für kommunale Unternehmen
Mit der neuen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Besonders interessant ist dabei der Förderaufruf B, der sich ausdrücklich auch an kommunale Unternehmen richtet.
Auswahlhilfe Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (Quelle PtJ, 2026)
Gefördert wird u. a. nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur inkl. Trafostationen und Batteriespeicher auf Betriebshöfen und in Depots, beispielsweise für kommunale Entsorgungsfahrzeuge, Bauhöfe oder andere kommunale Nutzfahrzeugflotten. Ziel ist es, die Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge im täglichen Betrieb weiter zu beschleunigen.
Förderfähig sind unter anderem DC-Ladepunkte ab 50 kW Ladeleistung, Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme. Die Ladeinfrastruktur muss den CCS- beziehungsweise MCS-Standards entsprechen.
Quelle: Auswahlhilfe Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (Quelle PtJ, 2026)
Für kommunale Unternehmen bietet das Programm insbesondere die Möglichkeit, frühzeitig die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Umstellung schwerer Fahrzeugflotten zu schaffen. Gerade im Bereich der Abfallwirtschaft und kommunalen Dienstleistungen steigen die Anforderungen an klimafreundliche Fuhrparks und emissionsarme Betriebsabläufe kontinuierlich.
INFA unterstützt Kommunen und Entsorgungsunternehmen bei der erfolgreichen Beantragung der Förderung und begleitet die technische sowie wirtschaftliche Vorbereitung der Projekte. Eine zentrale Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist die nachvollziehbare Ermittlung des zukünftigen Ladeleistungsbedarfs. Hierzu analysiert INFA Fuhrparkdaten, Einsatzprofile, Standzeiten und Ladefenster, um den tatsächlichen Leistungsbedarf der elektrifizierten Fahrzeugflotte belastbar zu bestimmen. Darüber hinaus werden vorhandene Netzanschlussleistung bewertet, bedarfsgerechte Lade- und Lastmanagementkonzepte entwickelt und die Integration von Photovoltaik- und Batteriespeichersystemen geprüft.
Die ersten Förderaufrufe starten bereits im Mai 2026. Ein zweiter Aufruf soll im nächsten Jahr folgen. Kommunale Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, welche Standorte, Netzanschlüsse und Betriebsabläufe für den Aufbau eigener Ladeinfrastruktur geeignet sind.
Quelle: Auswahlhilfe Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (Quelle PtJ, 2026)



