Einwegkunststofffonds – Registrierung, Leistungsmeldung und INFA-Softwarelösung
Städte, Kommunen und Kreise sowie weitere Anspruchsberechtigte können ab dem Jahr 2025 von erheblichen Auszahlungsmitteln aus dem Einwegkunststofffonds profitieren. Der hierfür durchzuführende Registrierungsprozess sowie die Leistungsmeldung nehmen nun konkrete Formen an. Die Registrierung ist für Anspruchsberechtigte ab dem 01.08.2024 auf der Plattform „DIVID“ des Umweltbundesamtes möglich. Zudem wurde jüngst ein Themenpapier veröffentlicht, das die ab 2025 jährlich zu meldenden Leistungen konkretisiert.
Einen detaillierten Überblick über den aktuellen Sachstand zum Einwegkunststofffonds sowie anstehende Aufgaben und Schritte erhalten Sie in unserem Online-Seminar am 14.08.2024. Den Anmeldelink und alle weiteren Informationen zum Seminar finden Sie in unseren INFA-Akademie-Veranstaltungen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!